Kostenfalle Waschanlage

Streit in der Waschstraße

Wenn es in einer Waschanlage zu Schäden am Auto kommt, ist das nicht nur ärgerlich, sondern landet oft auch vor Gericht.

Es ist ein ganz gewöhnlicher Samstagmorgen, stolz fährt man mit seinem neu erworbenen Auto durch die Nachbarschaft, doch dann entdeckt man die Matschspuren am linken Kotflügel. Man entscheidet sich für einen schnellen Waschgang in der örtlichen Waschanlage. Nach Abschluss des Vorgangs, trifft einen der Schlag! Verkratzter Lack, Spiegel abgebrochen, Antenne verbogen. Doch wer kommt nun für den entstandenen Schaden auf? Natürlich wird sich der Betreiber in den meisten Fällen weigern, die Kosten zu übernehmen, was schlimmstenfalls sogar in einem nervenaufreibenden, langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits enden kann. Wenn allerdings der Fahrer des beschädigten Autos lückenlos nachweisen kann, das der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, muss der Betreiber belegen, dass der Schaden nicht aufgrund seines Versagen, oder dessen einer seiner Mitarbeiter entstanden ist. Zudem sollte man sich als Geschädigter unbedingt einen möglichen Zeugen zu Rate ziehen. Inhaber von Waschanlagen versuchen oft sich durch allgemeine Geschäftsbedingungen von Haftungen auszuschließen, allerdings sind diese in den meisten Fällen, besonders was Spiegel, Antennen und andere von außen an das Auto befestigte Teile anbelangt, nicht rechtskräftig. Um Schäden von vornherein vorzubeugen, ist zu empfehlen, dass sie moderne Waschanlagen aufsuchen, welche Bürsten aus Polyethylen verwenden. Diese reinigen ihr Auto sehr viel schonender. Zudem sollten sie Vorwäsche benutzen. Auf kostenintensive Super-Programme können sie verzichten, da sie keine Vorteile mit sich bringen und nur zu marktwirtschaftlichen Zwecken angeboten wird. Wer es nicht ganz so eilig mit der Reinigung seines Autos hat, kann immer noch auf den nächsten Regenschauer warten.

 

Quelle: ADAC Motorwelt Heft 3 März 2015

 

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