Gefahren des Carsharing

Geteiltes Auto

Kfz-Sachverständiger München: Die Bilder häufen sich. Zerkratzter Lack, aufgerissene Ledersitze, beschädigte Getriebe. Wenn man dann den Kunden nach der Schadensursache fragt, ist eine häufige Antwort: Carsharing. Doch ist dies nur eine Ausnahme? Wie hoch ist die Gefahr des privaten Carsharing tatsächlich?

 Nur etwa die Hälfte aller deutschen Haushalte nutzen ihr Auto täglich. Verschwendung meinen einige und bieten ihr Kraftfahrzeug deshalb auf Websiten wie zu Beispiel „tamyca“ an. Natürlich lockt die Vermietung des eigenen Autos als gewinnbringendes Geschäft. Die Website fungiert dabei lediglich als Vermittler. Sie sorgt für eine Überprüfung der Personalien und wickelt die Zahlung ab. Der eigentliche Vertrag, wird lediglich zwischen Autobesitzer und Mieter geschlossen. Vor der Übergabe des Fahrzeugs unterzeichnen beide ein Scchadensprotokoll, welches Schäden am Auto entstanden sind. Ein Nachteil dieser Vermittlungsseiten, ist dass meist nicht das gesamte Angebot angezeigt wird. Sollte es zu einem Unfall mit einem geliehen Fahrzeug kommen, tritt eine vorher abgeschlossene Haftpflicht in Kraft. Allerdings trägt diese in den meisten Fällen nicht die komplette Kostenlast, was immer noch ein Restrisiko für den Vermieter bedeutet. Im ungünstigsten Fall müssten demnach fehlende Kosten von dem Mieter eingeklagt werden. Natürlich ist der Staat steuerlich an Carsharing nicht ganz uninteressiert. Wer dies nur gelegentlich betreibt, muss lediglich eine Einkommenssteuer zahlen. Wer dies allerdings in größerem Stil aufzieht, wird nicht darum herum kommen, dies als Gewerbe anzumelden. Natürlich wird dann auch eine Gewerbesteuer anfallen.

 

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