Kfz-Versicherung zahlt nicht

Grobe Fahrlässigkeit

 Leichtsinniges Verhalten am Steuer oder unvorsichtiges Fahren. Unter gewissen Umständen können Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen kürzen oder sogar ganz verweigern.

Alkohol oder Drogen am Steuer sind gewiss kein Kavaliersdelikt und werden hart bestraft. Da dies als grob fahrlässig gilt, wird die Kfz-Versicherung nicht den vollen Schadensbetrag übernehmen. Gleiches gilt für das Überfahren von roten Ampeln, Handy am Ohr, im Winter mit Sommerreifen unterwegs sein, keinen Führerschein besitzen und das Begehen einer Fahrerflucht. Die Liste ist nahezu endlos. Feststeht auf alle Fälle, das die Haftpflicht für schuldlose Unfallopfer immer zahlen muss. Ebenfalls eine grob fahrlässige Handlung ist  der nachlässige Umgang mit dem Autoschlüssel. Sollte dieser gestohlen werden und es stellt sich heraus, dass er unsachgemäß aufbewahrt wurde, etwa an einem öffentlich zugänglichen Ort liegengelassen, muss die Versicherung nicht den vollständigen Betrag des versicherten Autos übernehmen. Wer bei Meldung eines gestohlenen Wagens falsche Angaben der Versicherung meldet, hat ebenfalls keine Ansprüche auf vollen Schadensersatz.

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